Standbetreiber
Wir freuen uns über jeden Standbetreiber, der unseren Umzug auch auf der Umzugsstrecke mit seinem Angebot bereichert. Ob Getränke, Kulinarisches, Süßes, Saures, lustige Hüte, närrische Kleidung: Jedes Angebot steigert die Attraktivität des Närrischen Marktes und des Umzuges.
Allerdings: Die Betreibung eines Standes ist anmelde- und gebührenpflichtig.
Für den Betrieb eines Standes auf der Umzugsstrecke in der Landstraße, auf der Aufstellungsstrecke in der Kanalstraße, auf dem Parkplatz vor der Flößerhalle sowie im und vor dem Eingangsbereich der Flößerhalle wird ein Gestattungsentgelt, als auch eine Kostenbeteiligung, von derzeit 133 Euro vom Veranstalter des Umzuges, der Narrenzunft, verlangt. Darin enthalten ist eine Müllpauschale in Höhe von 22 €.
Bei den Standbetreibern auf dem Parkplatz an der Flößerhalle werden zudem die anfallenden Stromkosten je nach Bedarf der Stromstärke (220V = 66 €, 16 A = 77 €, 32 A = 88 €) in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die bei der Anmeldung erhobenen Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse(n) für vereinsinterne Zwecke gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Siehe auch Datenschutzgrundverordnung.
Das Ordnungsamt stellt für die Erstellung der Schankgenehmigung eine separate Rechnung.
Nach der Anmeldung wird die Narrenzunft die "Bewerbung" prüfen. Es folgt dann eine Eingangsbestätigung per E-Mail, anschließend der Gestattungsvertrag, zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail der Gestattungsvertrag als PDF. Dieser tritt in Kraft, sobald dieser unterschrieben bei der Narrenzunft vorliegt (eine Rücksendung per Mail mit elektronischer Unterschrift reicht aus) und das Gestattungsentgelt eingegangen ist. Sofern Alkohol ausgeschenkt wird, spricht die Narrenzunft gegenüber dem Ordnungsamt Gaggenau eine Empfehlung zur Erteilung einer Schankgenehmigung während des Umzuges aus. Das Ordnungsamt der Stadt Gaggenau schickt dann den Standbetreibern den Antrag zur Schankgenehmigung zu. Die Schankgenehmigung (Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz) muss allerdings vom Standbetreiber in Eigenregie bei der Stadt Gaggenau beantragt werden.
Der Standbetreiber erhält am Umzugssonntag rechtzeitig vor dem Umzug eine Standkennzeichnung, die sichtbar am Stand anzubringen ist.
Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen vor.
Kontaktdaten zum Ordnungsamt der Stadt Gaggenau:
buergerservice-ordnung@gaggenau.de
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Gewerbeamt
Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau
Tel.: 07225 962-604
Telefax: 07225 962-377